Vergütungs- und Verzugszinsen im Jahr 2026
18.12.2025
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22. November 2021 beschlossen
Ab dem Kalenderjahr 2022 und fortfolgend den Vergütungs- und Verzugszinssatz für die Gemeindesteuern den Zinssätzen analog dem Regierungsratsbeschluss des Kantons Baselland gleichzustellen. Für das Jahr 2026 gelten die folgenden Zinssätze:
• Vergütungszinssatz 2026: 0,1 %
• Verzugszinssatz 2026: 5,0 %