Vergütungs- und Verzugszinsen im Jahr 2026

18.12.2025

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22. November 2021 beschlossen

Ab dem Kalenderjahr 2022 und fortfolgend den Vergütungs- und Verzugszinssatz für die Gemeindesteuern den Zinssätzen analog dem Regierungsratsbeschluss des Kantons Baselland gleichzustellen. Für das Jahr 2026 gelten die folgenden Zinssätze:

• Vergütungszinssatz 2026: 0,1 %
• Verzugszinssatz 2026: 5,0 %

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