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Planungszone für das "Kammiareal"

14.12.2022

Erlass einer Planungszone für die Wohngeschäftszone «Kammiareal»
Gestützt auf § 53 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG, SGS 400) hat der Gemeinderat über die gesamten Parzellen 964, 965 und 4681 eine Planungszone erlassen und diesen Erlass mit Publikation vom 15.12.2022 im kantonalen Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht. Das Quartier rund um das «Kammiareal» ist eines der letzten grossen und zentralen Areale in Therwil mit einer lockeren Bebauung. Die Gemeinde ist an einer städtebaulichen Entwicklung mit entsprechender Verdichtung sehr interessiert. Dies belegt auch der kommunale Richtplan und die Entwicklungsstrategie der laufenden Gesamtrevision Nutzungsplanung. Ziel der Gemeinde ist es, für das Kammiareal eine qualitätvolle Entwicklung mittels Quartierplan zu erreichen. Die Parzellen 964, 965 und 4681 befinden sich in der Wohngeschäftszone WG2 des Zonenplans Therwil. Dieses Quartier hat seine natürlichen bzw. städtebaulichen Grenzen bei der Sportanlage Känelmatt I, dem Marchbach, der Bahnhofstrasse und dem Känelmattweg. Während der Dauer von fünf Jahren dürfen auf den genannten Parzellen keine neuen Bauten erstellt und keine bestehenden abgerissen werden. In dieser Zeit soll ein entsprechender Quartierplan erstellt werden. Der Unterhalt und die Sanierung an den bestehenden Gebäuden auf den betroffenen Parzellen sind jedoch zulässig.

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