Verkehrspolizeiliche Anordnung: Parkierung Erlenstrasse, Gewerbezone
01.09.2026
Für die Parkierungsflächen an der Erlenstrasse ist eine zeitlich differenzierte Parkierungsregelung vorgesehen.
Die Parkfelder stehen Mo.–Fr. von 00.00 bis 19.00 Uhr ausschliesslich Lastwagen und Cars zur Verfügung. Ausserhalb dieser Zeiten können die Parkfelder zusätzlich durch Personenwagen genutzt werden. Während der Hauptnutzungszeit von 08.00 bis 19.00 Uhr gilt für Lastwagen und Cars eine maximale Parkierungsdauer von vier Stunden.
Die entsprechende verkehrspolizeiliche Anordnung wird am 3. September 2026 im Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft publiziert.
