Gemeindepolizei - Brut- und Setzzeit 2026: Leinenpflicht schützt Wildtiere

26.03.2026

Mit dem Frühling beginnt für viele Wildtiere eine besonders sensible Zeit:

die Brut- und Setzzeit. In diesen Wochen bringen zahlreiche Tiere ihren Nachwuchs zur Welt oder ziehen ihre Jungen auf. Damit sie dabei möglichst wenig gestört werden, gilt in vielen Kantonen der Schweiz eine Leinenpflicht für Hunde.

Warum gibt es eine Leinenpflicht?
Die Brut- und Setzzeit ist für Wildtiere eine Phase, in der sie besonders verletzlich sind. Junge Tiere werden häufig im hohen Gras, im Gebüsch oder am Waldrand abgelegt und bleiben dort gut getarnt liegen. Freilaufende Hunde können diese Jungtiere aufscheuchen, verfolgen oder im schlimmsten Fall verletzen oder töten.
Auch gut erzogene Hunde können ihrem natürlichen Jagdinstinkt folgen. Bereits das Aufscheuchen eines Wildtieres kann dazu führen, dass Jungtiere von ihren Eltern getrennt werden oder ihr Versteck verlassen müssen. Deshalb ist die Leinenpflicht eine wichtige Massnahme, um den Fortbestand unserer heimischen Tierwelt zu sichern.

Wann und wo gilt die Leinenpflicht?
Zwischen dem 1. April und dem 31. Juli 2026 müssen Hunde in Wäldern, auf Wiesen sowie in Natur- und Wildruhezonen an der Leine geführt werden.

Welche Strafen drohen bei Verstössen?
Wer sich nicht an die Leinenpflicht hält, muss mit einer Busse rechnen. Bei wiederholten Verstössen oder wenn Wildtiere gefährdet oder verletzt werden, können strengere Massnahmen folgen. Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Gemeindepolizei kontrolliert.

Tipps für verantwortungsbewusste Hundehaltende und Waldbesuchende
Damit die Brut- und Setzzeit für alle möglichst störungsfrei verläuft, bitten wir um Rücksicht:

  • Hunde in betroffenen Gebieten anleinen: Auch ein gut erzogener Hund kann in unerwarteten Situationen seinem Jagdinstinkt folgen.
  • Auf den Wegen bleiben: Viele Wildtiere nutzen hohe Wiesen, Felder und Gebüsche als Rückzugsorte. Wer die Wege verlässt, kann Tiere unabsichtlich aufscheuchen.
  • Rücksicht auf Wildtiere nehmen: Ruhiges Verhalten und ausreichend Abstand helfen, unnötige Störungen zu vermeiden.
  • Auch bei Ausflügen und Veranstaltungen aufmerksam bleiben: Gerade bei Grillstellen, Picknickplätzen oder Treffpunkten im Wald bitten wir darum, nicht durch Wiesen oder Gebüsche zu rennen und Rücksicht auf die Natur zu nehmen, da solche Aktivitäten Wildtiere stören und Lebensräume beschädigen können.
  • Veranstaltungen im Wald sind meldepflichtig: Wer eine Veranstaltung im Wald oder an Waldrändern plant (z. B. Vereinsanlässe, Gruppenaktivitäten oder grössere Treffen), muss diese vorgängig melden. Die Gemeindepolizei gibt gerne Auskunft zu den geltenden Bestimmungen.

Fazit
Die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit ist keine Schikane, sondern eine wichtige Massnahme zum Schutz unserer Wildtiere und ihres Nachwuchses. Wer sich daran hält und achtsam mit der Natur umgeht, leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt.
Ein Spaziergang mit angeleintem Hund bedeutet keineswegs weniger Freude. Mit etwas Rücksicht lässt sich die Natur bewusst und verantwortungsvoll geniessen.

Kontakt
Fragen oder Meldungen: Gemeindepolizei, Telefon 061 723 04 17
Beobachtungen von Wildtieren: Jagdaufseher Konrad Häfeli, Telefon 079 565 16 62

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