Zur Startseite

Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen

05.10.2023

Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen

Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen


Hecken, Sträucher und Bäume können in das Lichtraumprofil von Strassen und Wegen wachsen. Sie engen dann den Strassenraum ein, behindern die Sicht oder verdecken die Strassenbeleuchtung. Durch diese Umstände können Verkehrsteilnehmer/innen gefährdet werden.


Die Polizeiverordnung der Gemeinde Therwil hält in § 29 Folgendes fest: «Pflanzen und Gartenanlagen entlang von Strassen und Trottoirs dürfen die Verkehrssicherheit und das ungestörte Passieren nicht beeinträchtigen. Die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung und die Sicht auf Strassensignale, Strassentafeln und Hausnummern müssen gewährleistet sein. An öffentlichen Strassen dürfen überhängende Äste und Zweige bis auf eine Höhe von 4.50 m und bei öffentlichen Trottoirs bis auf eine Höhe von 2.50 m nicht über die Parzellengrenze hinausragen und sind zurückzuschneiden». Bei der öffentlichen Beleuchtung ist beidseitig eine Breite von je 5.00 m freizuhalten.


Im Interesse der Sicherheit und zur Vorbeugung von Unfällen fordern wir hiermit alle Gartenbesitzer/innen höflich auf, ihre Gehölzpflanzen entlang von Strassen und Wegen den Vorschriften entsprechend zurückzuschneiden. Optimal erfolgt der Rückschnitt jetzt im Frühherbst. Nutzen Sie dann einen Teil der Äste, um an geeigneten Stellen im Garten Haufen aufzuschichten. Sie helfen damit zahlreichen Tierarten, Unterschlupf- und Überwinterungsmöglichkeiten zu finden. Bitte denken Sie auch daran, dass der Rückschnitt im Frühjahr (ab März) verboten ist, um Nester von Vögeln und andere Kinderstuben von Kleintieren nicht zu zerstören oder freizulegen.

 
Die Gemeinde nimmt periodisch Kontrollen im öffentlichen Raum vor und lässt den betroffenen Eigentümer/innen eine Aufforderung zum Rückschnitt zukommen. Bei Nichtbeachtung vorstehend genannter Regeln innert einer angemessenen Frist kann der Gemeinderat diese Massnahme auf Kosten der Eigentümerschaft vornehmen lassen.

Für Beratungen über Pflegemassnahmen oder für den Rückschnitt von Bäumen wenden Sie sich bitte an eine Gartenbaufirma. Der Werkhof führt keine privaten Arbeiten aus.
Für ergänzende Auskünfte wenden Sie sich an den Werkhof, Tel. 061 721 76 30 oder Mail
werkhof@therwil.ch.

Freizuhaltendes Lichtraumprofil gegenüber Strassenraum

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Gemeindeverwaltung Therwil
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil

Tel. 061 725 21 21
E-Mail an die Gemeinde

Kinderfreundliche Gemeinde

Verwaltung 
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil
Montag        08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag      08.30 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
Mittwoch      08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag  08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag         08.30 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen

Steuerabteilung: Gleiche Öffnungszeiten wie Verwaltung, jedoch am Nachmittag NUR auf Termin


Soziale Dienste
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil
Montag       14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag     08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch ganzer Tag geschlossen
Donnerstag Nachmittags telefonisch erreichbar
Freitag         08.30 - 12.00 Uhr
                    
E-Mail der Sozialen Dienste
Telefon 061 725 22 34

Gemeindepolizei
Erlenstrasse 33
4106 Therwil
Montag    16.00 - 18.00 Uhr
E-Mail der Gemeindepolizei
Telefon 061 723 04 17 / 18


Werkhof
Werkhofstrasse 6
4106 Therwil
Montag bis Donnerstag 11.30 - 12.00 Uhr
Freitag 11.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 16.00 Uhr
E-Mail des Werkhofs
Telefon 061 721 76 30, während obigen Öffnungszeiten

 

 2024. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Hinweise, Datenschutz".