Nachrückender Martin Gruber-Gschwind

29.10.2026

Durch den Rücktritt von Simon Feigenwinter aus der Gemeindekommission per 31. Dezember 2026 entsteht eine Vakanz in der Behörde.

Die Gemeindeverwaltung hat deshalb, gestützt auf § 44 des Gesetzes über die politischen Rechte, das Nachrückverfahren in die Wege geleitet. Erster Nachrückender ist Herr Martin Gruber-Gschwind, der sich bereit erklärt hat, das Amt anzutreten. Er rückt damit für die restliche Amtsperiode bis 30. Juni 2028 für die Mitte Therwil in die Gemeindekommission nach.
Die Gemeinde dankt Simon Feigenwinter für seinen engagierten Einsatz in der Gemeindekommission und wünscht Martin Gruber Gschwind viel Erfüllung bei der Ausübung seines neuen Amtes.

Wegen Verletzung des Stimmrechts oder wegen mangelhafter Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungen und Wahlen kann innert 3 Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes bzw. seit der Eröffnung der Verfügung, spätestens jedoch am dritten Tag nach der ordnungsgemässen Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden (§ 83 des Gesetzes über die politischen Rechte).

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