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Hinweise zur Stimmabgabe 22. Oktober 2023

12.10.2023

Hinweise zur Stimmabgabe 22. Oktober 2023

Hinweise zur Stimmabgabe
Im Hinblick auf die bevorstehenden National- und Ständeratswahlen am 22. Oktober möchten wir Sie auf folgende Bestimmungen bezüglich der brieflichen resp. persönlichen Stimmabgabe hinweisen:

1. Die ausgefüllten (oder leeren) Wahlzettel sind zusammen in das beiliegende Stimmzettelkuvert zu stecken. Es ist darauf zu achten, dass die Wahlzettel nur in einfacher Ausführung im Kuvert vorhanden sind. Andernfalls müssen alle abgegebenen Wahlzettel für ungültig erklärt werden.

2. Das Kuvert mit den Wahlzetteln ist zu verschliessen und – zusammen mit dem Stimmrechtsausweis – in das Antwortkuvert zu legen.

3. Der Stimmrechtsausweis ist auf der Vorderseite im vorgesehenen Feld persönlich zu unter-schreiben. Nicht unterschriebene Stimmrechtsausweise sind ungültig.

4. Drehen Sie den Stimmrechtsausweis auf den Kopf und stecken Sie ihn so ins Antwortkuvert, dass die Anschrift der Gemeinde im Sichtfenster erscheint.

5. Das zugeklebte Antwortkuvert kann in jeden Post-Briefkasten bis spätestens Dienstag vor dem Wahltermin oder in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens am Sonntag, 22. Oktober 2023, 10.00 Uhr, eingeworfen werden. Später eingeworfene bzw. eintreffende Kuverts dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

6. Die Wahllokale (Gemeindeverwaltung und Foyer Schulhaus Mühleboden) sind nur am Sonntag, 22. Oktober, von 10 bis 11 Uhr geöffnet.

7. Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Busse bestraft (Art. 282 bis, Schweiz. Strafgesetzbuch).

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