Freiwillige Empfehlungen zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser
28.07.2026
Die anhaltende Trockenheit sowie die hohen Temperaturen belasten die Natur und die Wasserressourcen zunehmend.
Sofern der Kanton Basel-Landschaft keine weitergehenden Massnahmen oder verbindlichen Verbote bezüglich des Wasserverbrauchs erlässt, empfiehlt die Gemeinde Therwil der Bevölkerung einen freiwilligen und verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.
Mit diesen Empfehlungen soll ein Beitrag zum Schutz der Trinkwasserreserven geleistet und die Versorgungssicherheit unterstützt werden. Es handelt sich ausdrücklich nicht um behördliche Verbote, sondern um einen freiwilligen Aufruf an die Bevölkerung.
Die Gemeinde geht mit gutem Beispiel voran
Auch die Gemeinde Therwil wird ihren Beitrag leisten. Während der Dauer der Trockenheit wird die Bewässerung gemeindeeigener Grünanlagen auf das notwendige Minimum reduziert. Bewässert werden ausschliesslich Anlagen, deren Erhalt ohne Wasser gefährdet wäre, insbesondere Jungbäume, Neupflanzungen sowie ökologisch wertvolle Grünflächen. Auf die Bewässerung von Rasenflächen und rein dekorativen Grünanlagen wird nach Möglichkeit verzichtet.
Mit dieser Vorbildfunktion möchte die Gemeinde zeigen, dass sie die Bevölkerung nicht zu Massnahmen auffordert, welche sie selbst nicht umsetzt.
Freiwillige Empfehlungen
Die Gemeindepolizei Therwil bittet die Bevölkerung, während der aktuellen Trockenperiode folgende Empfehlungen zu beachten:
• möglichst auf die Bewässerung von Rasenflächen zu verzichten;
• Ziergärten und Grünflächen nur dann zu bewässern, wenn dies für deren Erhalt notwendig ist;
• Pflanzen gezielt und möglichst in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden zu giessen;
• nach Möglichkeit Regenwasser anstelle von Trinkwasser zu verwenden;
• auf das Neubefüllen sowie das Nachfüllen privater Schwimmbäder, Pools und Whirlpools zu verzichten;
• auf das Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser zu verzichten;
• Vorplätze, Terrassen und Fassaden nicht mit Trinkwasser zu reinigen;
• Trinkwasser im Alltag bewusst und sparsam zu verwenden.
Von diesen Empfehlungen ausgenommen bleiben Tätigkeiten, bei denen der Wasserverbrauch aus Gründen der Hygiene, der Gesundheit oder der Versorgung zwingend erforderlich ist. Ebenfalls ausgenommen sind die gezielte Bewässerung von Gemüsegärten sowie von Obst- und Beerenkulturen und die Versorgung von Haus- und Nutztieren.
Kantonale Massnahmen haben Vorrang
Diese Empfehlungen gelten ausschliesslich, solange der Kanton Basel-Landschaft keine verbindlichen Vorschriften oder Verbote zum Wasserverbrauch erlässt. Sollten später kantonale Massnahmen in Kraft treten, gehen diese den kommunalen Empfehlungen vor. Die Bevölkerung wird in diesem Fall umgehend entsprechend informiert.
Die Gemeindepolizei Therwil dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Unterstützung. Mit einem bewussten Umgang mit Trinkwasser kann jede und jeder Einzelne einen wertvollen Beitrag zum Schutz unserer natürlichen Ressourcen leisten.