Erhöhte Brandgefahr durch Trockenheit

16.07.2026

Feuer- und Feuerwerksverbot

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der vom Kanton Basel-Landschaft ausgerufenen Waldbrandgefahr der Stufe 4 (grosse Gefahr) gelten in Therwil bis auf Widerruf zusätzliche Brandschutzmassnahmen.

Auf öffentlichem Grund ist das Abbrennen sämtlicher pyrotechnischer Gegenstände untersagt. Ebenfalls verboten sind offene Feuer wie Einweggrills, Feuerkörbe, Feuerschalen, Lagerfeuer sowie das Grillieren mit Holz oder Holzkohle.

Diese Massnahmen dienen dem Schutz von Menschen, Tieren, Gebäuden und der Umwelt. Bereits kleinste Funken oder Glutreste können aufgrund der aussergewöhnlichen Trockenheit Brände auslösen.

Feuerstellen auf privatem Grund sind von dieser Anordnung nicht betroffen. Für diese gelten die aktuellen Vorgaben des Kantons Basel-Landschaft.



Feuer- und Feuerwerksverbot
Feuer- und Feuerwerksverbot

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