Ersatzwahl Gemeinderat: Stille Wahl und Widerruf Urnenwahl

29.10.2026

Aufgrund des Hinschieds des Gemeinderates Roland Imboden rief der Gemeinderat im Bibo vom 10. September 2026 dazu auf, die Wahlvorschläge für die Ersatzwahl des Gemeinderates bis spätestens 28. September 2026 bei der Gemeindeverwaltung Therwil einzureichen.

Der Gemeinderat Therwil hat anlässlich seiner Sitzung vom 12. Oktober 2026 festgestellt, dass 1 Wahlvorschlag eingegangen ist. Für die Erklärung der Stillen Wahl sowie für den Widerruf der Urnenwahl ist bei Wahlen des Gemeinderates die Geschäftsprüfungskommission in ihrer Funktion als Erwahrungsinstanz zuständig (§ 30 Abs. 4 i.V.m. § 15 Abs. 4 Gesetz über die politischen Rechte).
Die Geschäftsprüfungskommission hat mit Beschluss vom 19. Oktober 2026 die Stille Wahl von Herrn Patrick Henny, Schliefweg 7, 4106 Therwil erklärt, sowie die auf den 29. November 2026 angesetzte Urnenwahl widerrufen. Der Amtsantritt von Herrn Henny erfolgt am 16. November 2026. Die laufende Amtsperiode dauert bis zum 30. Juni 2028.

Wegen Verletzung des Stimmrechts oder wegen mangelhafter Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungen und Wahlen kann innert 3 Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes bzw. seit der Eröffnung der Verfügung, spätestens jedoch am dritten Tag nach der ordnungsgemässen Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden (§ 83 des Gesetzes über die politischen Rechte).

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