An- und Abmelden von Hunden
Für die Haltung von Hunden wird eine Steuer erhoben. Für Wachhunde auf Bauernhöfen, Rettungs-, Militär-, Therapie-, Blindenhunde usw. kann die Steuer auf Gesuch erlassen werden.
Die Daten des Hundes und die Chipnummer werden registriert.
Die Anmeldung eines Hundes ist kostenlos. Der Ablauf erfolgt in mehreren Schritten:
- Zuerst muss die Gemeinde die neue Hundehalterin bzw. den neuen Hundehalter in der nationalen Datenbank AMICUS erfassen:
Online-Formular - Registrierung des Hundes durch den Tierarzt:
Sobald die Halterdaten erfasst sind, kann der Tierarzt den Hund in AMICUS registrieren. - Hundeanmeldung bei der Gemeinde:
Anschliessend erfolgt die eigentliche Hundeanmeldung bei der Gemeinde. Diese kann persönlich auf der Gemeindeverwaltung oder online über das obige Formular vorgenommen werden.
Zwingend notwendige Unterlagen zur Anmeldung des Hundes bei der Gemeindeverwaltung:
Impfbüchlein
- Seite mit Angaben zum Hundehalter und Beschreibung des Tieres
- Seite mit Angabe des Mikrochips
- Versicherungsnachweis (Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von CHF 5 Mio.)