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Todesschein CIEC (international)

Todesschein CIEC (international)
Todesschein CIEC (international) beantragen
Zivilstandsamt BL
Todesfall

Die im Ausland eingetretenen Todesfälle werden von den ausländischen Behörden den schweizerischen Behörden nicht immer ohne weiteres angezeigt.
 

Anzeige an die schweizerischen Behörden
In den Ländern, deren Behörden nicht automatisch die schweizerischen Behörden über die auf ihrem Gebiet eingetretenen Todesfälle informieren, sind die Angehörigen verpflichtet, die Behörden zu informieren. Sie müssen demzufolge der lokalen schweizerischen Vertretung den ausländischen Todesschein und die schweizerischen Dokumente der verstorbenen Person zukommen lassen.
 

Die ausländischen Urkunden sollten grundsätzlich nicht vor mehr als sechs Monaten ausgestellt worden sein und sie müssen amtlich beglaubigt und in eine der Amtssprachen des Bundes übersetzt werden. Danach stellt die schweizerische Vertretung die Weiterleitung der Dokumente an die Heimatgemeinde in der Schweiz sicher, was grundsätzlich kostenlos geschieht. Diese überträgt die Daten ins Todesregister und macht den entsprechenden Eintrag im Familienregister.
 

Heimschaffung der Verstorbenen
Wenn eine Person es wünscht, in der Schweiz beerdigt zu werden, kümmert sich die schweizerische Vertretung am Ort des Todes um die mit der Heimschaffung zusammenhängenden administrativen Fragen.

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Gemeindeverwaltung Therwil
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Steuerabteilung: Gleiche Öffnungszeiten wie Verwaltung, jedoch am Nachmittag nur nach vorgängiger Terminvereinbarung

Tel. 061 725 21 21


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Donnerstag ganzer Tag geschlossen, Nachmittags telefonisch erreichbar
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Telefon 061 723 04 17 / 18


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Freitag 11.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 16.00 Uhr
E-Mail des Werkhofs
Telefon 061 721 76 30, während obigen Öffnungszeiten

 

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