Verpflichtungserklärung des Bundes für Besuche bis 90 Tage
Die Verpflichtungserklärung ist ein offizielles Dokument, das zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen dient. Das Visum wird von den Antragstellenden bei der für seinen Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung eingereicht. Die Schweizer Auslandvertretungen können die Erteilung eines Visums von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung abhängig machen, wenn die Antragstellenden nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt oder darüber Zweifel bestehen. Das Formular Verpflichtungserklärung wird von der Schweizer Auslandvertretung ausgehändigt. Die Antragsstellenden füllen Ziffer 1 des Formulars (siehe Muster) aus und stellen es dem Garanten/der Garantin zu.
Eine Verpflichtungserklärung können folgende Personen bei den Einwohnerdiensten abgeben:
• Schweizerbürgerinnen und -bürger;
• Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung;
• im Handelsregister eingetragene juristische Personen.
Mit der Unterzeichnung der Erklärung verpflichtet sich der Garant/die Garantin:
• Kosten betreffend Krankheit, Unfall, Rückreise und Lebensunterhalt, welche dem Gemeinwesen oder privaten Erbringern von medizinischen Dienstleistungen während des Aufenthalts des Gastes im Schengen-Raum entstehen,
• für einen Betrag von insgesamt höchstens 30‘000 Schweizer Franken für Einzelpersonen sowie für gemeinsam reisende Gruppen und Familien bis zu maximal zehn Personen, zu übernehmen.
Der Garant/die Garantin ergänzt und unterzeichnet das Formular und reicht es mit den benötigten Unterlagen den Einwohnerdiensten ein. Die Einwohnerdienste prüfen das Gesuch und reichen es dem Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht BL weiter. Der Entscheid wird anschliessend vom Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht BL dem Garanten/der Garantin mitgeteilt.
Folgende Unterlagen müssen zwingen eingereicht werden:
• Komplett ausgefüllte Selbstdeklaration des Garanten/der Garantin
• Komplett ausgefüllte Verpflichtungserklärung
• Ausweis des Garanten/der Garantin sowie des Ehepartners/der Ehepartnerin
• Mietvertrag sowie aktueller Zahlungsnachweis der Miete oder Bestätigung Hypothekarzins pro Jahr
• Lohnabrechnung der letzten 3 Monate respektive bei einer Rente eine aktuelle Gutschriftanzeige der Bank der letzten 3 Monate
• Betreibungsregisterauszug von allen Garanten
• Kontoauszug vom letzten Monat mit einem Vermögen von mindestens CHF 30'000.- oder einen Nachweis einer Reiseversicherung in der Höhe von CHF 30‘000.- des Antragstellers/der Antragstellerin
Ausserdem sind zwingende Voraussetzungen für die Genehmigung des Gesuchs, dass alle fälligen Steuern bezahlt sind und Sie keine Sozialhilfe beziehen (auch keine Sozialhilfeschulden haben). Wir werden diese Abklärungen im Rahmen der Genehmigung durchführen.