Feuerungskontrolle

Feuerungskontrolle
Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft
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Bau-Raumplanung-Infrastruktur, Umwelt & Landschaft
Luft und Klima

Die Öl-, Gas- und Holzfeuerungsanlagen müssen gemäss der geltenden Umweltschutzgesetzgebung periodisch kontrolliert werden. Die Kontrolle erfolgt bei Ölheizungen alle zwei Jahre und bei Gasheizungen alle vier Jahre. Neu werden auch Holzfeuerungen im Rahmen der periodischen Messung kontrolliert.

Anlagebesitzerinnen und Anlagebesitzer erhalten von der Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft eine schriftliche Aufforderung, die Kontrolle durchführen zu lassen.

Für Fragen oder administrative Anliegen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft:

Benjamin Wächli
Tel. 079 219 06 24
E-Mail: info@gfkbl.ch

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