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Bitte nicht: Deponieren von Essensresten im Wald

16.03.2021

Gemäss dem kantonalen Jagdgesetz, § 36a «Fütterung von Wildtieren», dürfen wildlebende Säugetiere und Vögel grundsätzlich nicht gefüttert werden. Lediglich in Ausnahmesituationen – wie etwa sehr harte Winter – ist das massvolle Füttern von Vögeln (und Rehen) erlaubt.
Das Deponieren von Futter und Essensresten ist demnach nicht gestattet. 

In letzter Zeit kam es im Therwiler Wald jedoch häufig vor, dass Essen sowie Essensreste am Waldrand deponiert wurden. Wildtiere, wie es das Wort schon sagt, sind wildlebende Tiere und versorgen sich selbst. Sie benötigen nur in Ausnahmesituationen eine Zufütterung durch den Menschen. Mit dem Deponieren und Ausbringen von Essen werden sie in ihrem natürlichen Gleichgewicht gestört und können die Scheu vor dem Menschen verlieren. Unbekömmliche Nahrung kann zu Verdauungsstörungen führen oder den Stoffwechsel der Wildtiere nachteilig beeinflussen. Ebenso verbeissen die vielen angelockten Tiere auch junge Pflanzen oder verletzen die Rinde von Bäumen an den «Futterstellen», was zu Waldschäden führen kann.
Die Gemeindepolizei Therwil appelliert deshalb an alle Natur-, Wald- und Tierliebhaber, das Füttern von Wildtieren zu unterlassen.

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