Bauholz, Abbruchholz, Spanplatten, Paletten, Harrassen, Kisten.
Was nicht: Dosen, Kanister, etc. aus Eisenblech, welche grösser als die Einwurfsöffnung sind --> Sperrgut unbrennbar
An Verkaufsstellen abgeben.
Batterien enthalten oft giftige Schwermetalle und gehören deshalb nicht in den Hauskehricht.
Einwurf: Bei Verkaufsstellen/Sammelstellen.
Radio, Fernseher, Computer, Kühlgeräte, etc.
Verkaufsstellen mir artverwandten Produkten im Sortiment sind verpflichtet, Geräte aller Marken und Alterskategorien kostenfrei anzunehmen.
Flaschen und Konservengläser.
Was nicht: Trinkglas, Fensterglas, Spiegel, Geschirr, PET-Flaschen, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Glühbirnen, Ton, Porzellan.
Gegenstände grösser als die Einwurfsöffnung --> Grobsperrgut unbrennbar.
Nach Farben getrennt: Weiss-, Braun- und Grünglas. Andersfarbiges Glas --> Grünglascontainer. Fremdstoffe und Verschlüsse entfernen, ausser Etiketten.
Zusammen mit der Kehrichtabfuhr
Gebührenpflichtig - Abfallgebührenmarken/Sperrgutmarken:
Brennbare Gegenstände wie z. B. Besen, Schrubber, Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff, Holzlatten, Kisten, Kleiderständer, Kleinmöbel, Koffer, Kunststoffgebinde, Plastik, Stühle aus Holz/Kunststoff, Styropor.
Was nicht: Unbrennbare Teile müssen vorab entfernt werden (z. B. Metallbeine eines Stuhls).
Das Material wird mit dem Hauskehricht duch die Firma Anton Saxer AG abgeführt.
Maximale Grössen: Hohlkörper/Möbel: 50 x 50 x 100 cm
Platten: 70 x 70 x 9 cm
Latten: 5 x 5 x 120 cm
Plastik: max. 50 Liter
Bis 5 kg = 1 Marke
Bis 15 kg = 2 Marken
bis 30 kg = 4 Marken
Wichtig: Noch brauchbare Gegenstände in der Brockenstube abgeben oder am Flohmarkt verkaufen.
Abgeben in den Filialen von Coop und beim Waser Entsorgungscenter.
Was nicht: Kunststoffkorken
Verkaufsstellen.
Was nicht: Glühbirnen gehören in den Hauskehricht.
Reines Metall mit max. 5% Fremdmaterial wie z.B. Velos, Alteisen und Metall-Leitern.
Was nicht: Batterien, Glasflaschen und Feuerlöscher. Bitte beachten Sie, dass Sie beim Bereitstellen keine Verkehrsbehinderung verursachen.
Max. 25 kg pro Gegenstand.
Sammlung: Firma Anton Saxer AG, Tel. 061 332 00 22. Mail: basel@antonsaxer.ch oder beim Werkhof.
Zeitungen, Zeitschriften, Couverts, Prospekte ohne Beschichtung, Hochglanzpapier, Bücher ohne Buchdeckel.
Was nicht: mit Plastik beschichtetes, geschreddertes oder stark verschmutztes Papier/Kartin, Fotos, Tetrapak.
Wenn in Normcontainern, dann nicht bündeln und nicht in Tragetaschen.
Sammlung: Firma Anton Saxer AG, Tel. 061 332 00 22, Mail basel@antonsaxer.ch
PET-Sammelstellen
Wichtig: nicht in den Hauskehricht oder in die Glassammlung!
Was nicht: Skischuhe
In gut verschnürten Säcken in die entsprechenden Container werfen.
Gemeindeverwaltung Therwil
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil
Tel. 061 725 21 21
E-Mail an die Gemeinde
Verwaltung
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil
Montag 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
Steuerabteilung: Gleiche Öffnungszeiten wie Verwaltung, jedoch am Nachmittag NUR auf Termin
Soziale Dienste
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil
Montag 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch ganzer Tag geschlossen
Donnerstag Nachmittags telefonisch erreichbar
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
E-Mail der Sozialen Dienste
Telefon 061 725 22 34
Gemeindepolizei
Erlenstrasse 33
4106 Therwil
Montag 16.00 - 18.00 Uhr
E-Mail der Gemeindepolizei
Telefon 061 723 04 17 / 18
Werkhof
Werkhofstrasse 6
4106 Therwil
Montag bis Donnerstag 11.30 - 12.00 Uhr
Freitag 11.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 16.00 Uhr
E-Mail des Werkhofs
Telefon 061 721 76 30, während obigen Öffnungszeiten
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