04.09.2025
Die Vorlage zum erheblich erklärten Antrag nach § 68 Gemeindegesetz von Frau Liliane Gitz und weiteren Personen mit dem Titel «Verbot des Abbrennens von Knallkörpern und Feuerwerk jeglicher Art» sowie der Gegenvorschlag des Gemeinderates wurden den Ortsparteien zur Vernehmlassung vorgelegt.
Die Vernehmlassungsfrist endete am 15. August 2025. Die Eingaben der Ortsparteien wurden vom Gemeinderat geprüft und im Vernehmlassungsbericht mit seiner Stellungnahme dargestellt. Der Vernehmlassungsbericht zur Revision des Polizeireglements kann über den Link eingesehen werden:
https://www.therwil.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/Vernehmlassung_Bericht-und-Unterlagen_-Teilrevision-Polizeireglement_Verbot-von-Feuerwerk.pdf
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Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
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Telefon 061 721 76 30, während obigen Öffnungszeiten
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