Parkraumregelung in Therwil
04.03.2026
gültig seit dem 1. Januar 2026
Gerne erinnern wir Sie daran: Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Therwil eine einheitliche Parkraumregelung für alle Quartiere. Fahrzeuge dürfen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 19 Uhr auf öffentlichen Parkflächen der Zone 4106 (Quartierstrassen) drei Stunden kostenlos parkieren (mit blauer Parkscheibe). Diese Parkfelder sind gemäss den gesetzlichen Vorgaben weiss markiert. Ausgenommen sind das Zentrum, Sonderzonen und Kantonsstrassen. Die entsprechende Signalisation ist an den Quartiereingängen – analog zu den Tempo-30-Zonen – angebracht. Das Parkieren ist nur in den markierten Parkfeldern erlaubt.
Parkkarten für das zeitlich unbeschränkte Parkieren können über das Online- Portal Parkraumbewirtschaftung beantragt werden; sie werden nicht mehr physisch ausgestellt. Die Fahrzeugdaten werden digital erfasst. Bei Kontrollen prüft die Polizei das Kontrollschild ebenfalls digital. Die Einwohnerdienste stehen für Fragen gerne zur Verfügung.