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Feuerwerksverbot

04.12.2025

Nachdem die Gemeindeversammlung vom 16. Oktober 2025 ein generelles Feuerwerksverbot mit Ausnahmen beschlossen hat, sind die entsprechenden Änderungen im Polizeireglement nun per 25. November 2025 in Kraft getreten.

Damit gelten die neuen Bestimmungen ab diesem Zeitpunkt verbindlich für das gesamte Gemeindegebiet.


Gemäss § 20 des Polizeireglements ist das Abbrennen von Knallkörpern und Feuerwerk jeglicher Art untersagt. Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln und Feuershows bleiben jedoch vom Feuerwerksverbot ausgenommen, sofern keine speziellen Lärmeffekte produziert werden.

 
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, die neuen Vorschriften zu respektieren und beim Jahreswechsel nur jene Feuerwerksformen zu verwenden, die ausdrücklich erlaubt sind.
Für Fragen steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Feuerwerkverbot

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