Aufhebung Urnennischengräber

15.01.2026

Die Ruhezeit von 20 Jahren für die Grabstätten der Urnennischen der Sektoren B und C aus den Jahren 1982 bis 1995 ist gemäss Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Therwil abgelaufen.

Die Aufhebung erfolgt ab Montag, 19. April 2026. Die Angehörigen wurden bereits von der Gemeindeverwaltung schriftlich informiert und zugleich gebeten, den Grabschmuck bis spätestens Sonntag, 12. April 2026 zu entfernen. Sollte seitens der Angehörigen Interesse an der Übernahme der Grabplatte bestehen, bitten wir um eine entsprechende Kontaktaufnahme. Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde sich erlauben, über den Grabschmuck und die Grabplatte zu verfügen.


In Ausnahmefällen konnten keine Angehörigenadressen ausfindig gemacht werden – wir bitten deshalb, in einem solchen Fall um direkte Kontaktaufnahme mit der Gemeindeverwaltung, Abteilung Einwohnerdienste, Tel. 061 725 21 21.


Für weitere Auskünfte steht Ihnen unser Friedhofgärtner, Martin Christ Tel. 079 667 43 14, gerne zur Verfügung.

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