Zur Startseite

Informationen Abstimmungen vom 19. November

09.11.2023

Informationen Abstimmungen vom 19. November

Im Hinblick auf die bevorstehenden Abstimmungen vom 19. November 2023 – die Abstimmungsunterlagen sind allen Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt worden – möchten wir Sie auf folgende Bestimmungen bezüglich der brieflichen resp. persönlichen Stimmabgabe hinweisen:

  1. Die ausgefüllten (oder leeren) Stimmzettel sind zusammen in einen neutralen Umschlag mit der Aufschrift «Stimmzettel» zu stecken. Es ist darauf zu achten, dass die Stimmzettel nur in einfacher Ausführung im neutralen Couvert vorhanden sind. Andernfalls müssen alle abgegebenen Stimmzettel für ungültig erklärt werden.

  2. Trennen Sie bitte die Stimmzettel nicht voneinander, sondern falten Sie sie nur zusammen. Sie erleichtern damit dem Wahlbüro die Arbeit, weil die Stimmzettel für die Auszählung nicht abgetrennt werden müssen.

  3. Der neutrale Umschlag mit den Stimmzetteln ist zu verschliessen und – zusammen mit dem Stimmrechtsausweis – in das Fenstercouvert zu legen.

  4. Der Stimmrechtsausweis ist auf der Vorderseite im vorgesehenen Feld persönlich zu unterschreiben. Nicht unterschriebene Stimmrechtsausweise sind ungültig.

  5. Drehen Sie den Stimmrechtsausweis auf den Kopf und stecken Sie ihn so ins Couvert, dass die Anschrift der Gemeinde im Sichtfenster erscheint.

  6. Das zugeklebte Fenstercouvert muss nicht frankiert werden. Es kann in jeden Post-Briefkasten bis spätestens vor der letzten Leerung am Freitag, 17. November, oder in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens am Samstag, 18. November, 17.00 Uhr, eingeworfen werden. Später eingeworfene bzw. eintreffende Couverts dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

  7. Bei persönlicher Stimmabgabe an der Urne muss der Stimmrechtsausweis (Einlegekarte) dem Wahlbüro abgegeben werden.

  8. Die Wahllokale (Gemeindeverwaltung und Foyer Schulhaus Mühleboden) sind wie folgt geöffnet: Sonntag, 19. November, von 10 bis 11 Uhr.

  9. Wer seine Abstimmungsunterlagen nicht erhalten hat, kann diese bis spätestens am Dienstag, 14. November, bei der Gemeindeverwaltung (Einwohnerdienst) verlangen.

  10. Wer Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Stimmzettel verteilt, wird mit Busse oder Haft bestraft (Art. 282 bis, Schweiz. Strafgesetzbuch).

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Gemeindeverwaltung Therwil
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil

Tel. 061 725 21 21
E-Mail an die Gemeinde

Kinderfreundliche Gemeinde

Verwaltung 
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil
Montag        08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag      08.30 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
Mittwoch      08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag  08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag         08.30 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen

Steuerabteilung: Gleiche Öffnungszeiten wie Verwaltung, jedoch am Nachmittag NUR auf Termin


Soziale Dienste
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil
Montag       14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag     08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch ganzer Tag geschlossen
Donnerstag Nachmittags telefonisch erreichbar
Freitag         08.30 - 12.00 Uhr
                    
E-Mail der Sozialen Dienste
Telefon 061 725 22 34

Gemeindepolizei
Erlenstrasse 33
4106 Therwil
Montag    16.00 - 18.00 Uhr
E-Mail der Gemeindepolizei
Telefon 061 723 04 17 / 18


Werkhof
Werkhofstrasse 6
4106 Therwil
Montag bis Donnerstag 11.30 - 12.00 Uhr
Freitag 11.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 16.00 Uhr
E-Mail des Werkhofs
Telefon 061 721 76 30, während obigen Öffnungszeiten

 

 2024. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Hinweise, Datenschutz".