08.12.2021
Vergütungs- und Verzugszins 2022
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Vergütungszins und den Verzugszins für das Kalenderjahr 2022 und die folgenden Kalenderjahre wie folgt festzusetzen:
Vergütungszins 0.2%, analog Regierungsratsbeschluss Baselland.
Verzugszins: 5.0%, analog Regierungsratsbeschluss Baselland.
Dies bedeutet für die Gemeindesteuern, dass der Vergütungszins von 0.4% auf 0.2% reduziert und der Verzugszins von 4.0% auf 5.0% erhöht wird.
Der Zinssatz kann auf Antrag hin jährlich neu durch den Gemeinderat festgesetzt werden.
Verwaltung (Steuerabteilung nur vormittags oder auf Anmeldung)
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Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
Soziale Dienste
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Montag 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch ganzer Tag geschlossen
Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
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Gemeindepolizei
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Mittwoch 08.00 - 10.00 Uhr
Freitag 10.00 - 12.00 Uhr
E-Mail der Gemeindepolizei
Werkhof
Werkhofstrasse 6
4106 Therwil
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Freitag 11.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 16.00 Uhr
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