28.02.2022
Vernehmlassung zum revidierten Reglement über Reklamen und Plakatanschlagstellen (Reklamereglement) vom 25. Februar 2022 bis 8. April 2022
Mit der vorliegenden Revision des Reglements über Reklamen und Plakatanschlagstellen (Reklamereglement) soll hauptsächlich dem wilden Plakatieren von Wahl- und Abstimmungsplakaten auf dem Gemeindegebiet mit einschränkenden Bestimmungen begegnet werden. Nebst den Veranstaltungsplakaten (bisher) sollen in Zukunft auch Wahl- und Abstimmungsplakate an definierten Standorten durch die Gemeinde plakatiert werden.
Das Reglement, welches am 23. Juni 2022 der Gemeindeversammlung vorgelegt werden soll, orientiert sich in Bezug auf die Begriffsdefinitionen an der kantonalen Verordnung über Reklamen (SGS 481.12), deren Bestimmungen dann Geltung entfalten, wenn die Gemeinden keine eigenen Reklameregelungen erlassen würden. Die Begriffsdefinitionen der Verordnung sind ebenfalls im Einklang mit den durch die Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft edierten «Informationen über Strassenreklamen an Kantons- und Gemeindestrassen». Insofern wurde es als zentraler Aspekt der vorliegenden Revision erachtet, sich in Therwil im Hinblick auf eine rechtsgleiche Handhabung ebenfalls an diesen Begriffsdefinitionen zu orientieren.
Das Plakatierungskonzept in Bezug auf die temporären Reklamen präsentiert sich wie folgt:
Plakatierung von Veranstaltungsankündigungen (bisher)
- 17 fixe Einrichtungen, verteilt auf dem Gemeindegebiet
- 3 Einrichtungen für das Anbringen von Banderolen
- 3 mobile Plakatständer
Plakatierung von Wahl- und Abstimmungsplakaten
- 6 Standorte à jeweils 5 Plakatständer beidseitig plakatiert (neue Standorte)
- 6 mobile Plakatständer à 6 Plakate (APG-Ständer, teils neue Standorte)
Die 6 Standorte à jeweils 5 Plakatständer sollen sich vorwiegend an den Dorfeingängen befinden, um eine möglichst hohe Betrachtungsfrequenz zu ermöglichen. Die Standorte werden durch den Gemeinderat in der Verordnung geregelt. Die Gemeinde ist zuständig für das Aufhängen der Wahl- und Abstimmungsplakate und sorgt für eine möglichst ausgewogene Verteilung der Plakate auf die Anschlagstellen. Die Anzahl der Plakate pro Partei bzw. Abstimmungskomitee ist beschränkt und die Abgabe der Wahl- und Abstimmungsplakate erfolgt unentgeltlich. Die Plakate sind für den Aushang jeweils bis zum bekannt gegebenen Termin an die Gemeindeverwaltung zu liefern. Bei Nichteinhalten der formalen Vorgaben besteht kein Anspruch auf Aushang.
Bei der Ausarbeitung des Reglements wurde einerseits darauf geachtet, dass die inhaltliche Gliederung zum einen übersichtlich, klar und kompakt erfolgt (z.B. indem in § 3 diverse Grundsätze aufgeführt werden oder in § 7 geregelt wird, welche Reklamen nicht bewilligungspflichtig sind, was die Lesbarkeit der übrigen Paragraphen erleichtert, da dort keine schwerfälligen Ausnahmeregelungen aufgeführt werden müssen). Zum anderen wurde darauf geachtet, untergeordnete Details in der Verordnung zu regeln. Dadurch wird es dem Gemeinderat ermöglicht, durch Verordnungsrevision im Detail rasch auf sich verändernde Umstände, Trends oder neue Erscheinungsformen zu reagieren.
Das Reglement kann hier unten oder am Schalter des Einwohnerdienstes bezogen werden.
Allfällige Stellungnahmen können bis spätestens Freitag, 8. April 2022 per E-Mail an michael.hauri@therwil.ch oder an die an die Gemeindeverwaltung z.Hd. Herrn Michael Hauri, Leiter Rechtsdienst, Baslerstrasse 33, 4106 Therwil eingereicht werden. Hier geht es zum Reglement
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