18.09.2024
Blaue Zone und weisse Parkplätze: Wie lange darf ich wo parkieren?
Korrektes Einstellen der Parkscheibe tagsüber
Die Parkscheibe wird auf die Ankunftszeit eingestellt. Da die Parkscheibe jedoch nur zwischen halben Stunden unterscheidet, ist ein Einstellen auf die exakte Ankunftszeit oftmals nicht möglich. Der Pfeil wird deshalb auf den nachfolgenden Strich der tatsächlichen Ankunftszeit eingestellt. Eine Einstellung zwischen zwei Strichen ist nicht erlaubt.
Beispiel: Parkieren Sie Ihr Fahrzeug um 10.20 Uhr, so wird die Parkscheibe auf 10.30 Uhr eingestellt. Ist die Ankunftszeit 10.35 Uhr, so stellen Sie die Parkscheibe auf 11.00 Uhr ein.
Blaue Zone
In der blauen Zone kann eine Stunde plus die angebrochene halbe Stunde kostenlos parkieret werden. Die blaue Zone gilt an Werktagen (Montag bis Samstag) zwischen 8.00 und 19.00 Uhr. Die Parkscheibe muss während dieser Zeiten gut sichtbar angebracht werden. An Sonn- und Feiertagen kann auf das Anbringen der Parkscheibe verzichtet werden.
Die Parkdauer beträgt eine Stunde plus die angebrochene halbe Stunde nach der Ankunftszeit. Die Parkdauer kann längstens 1 Stunde und 29 Minuten betragen.
Beispiel: Sie parkieren um 15.31 Uhr in der blauen Zone. Somit wird die Parkscheibe auf 16.00 Uhr eingestellt und das Fahrzeug darf nun bis 17.00 Uhr geparkt werden.
Auch in Strassen ohne markierte Parkfelder gilt die blaue Zone, wenn diese mit einem Zonensignal entsprechend signalisiert ist. Dies bedeutet, dass auch dort ohne blau markierte Parkfelder die Parkscheibe beziehungsweise eine Parkkarte hinter der Windschutzscheibe platziert werden muss. Für das Parkieren gelten in solchen Strassen die allgemeinen Parkierungsregeln gemäss Strassenverkehrsgesetz.
Weiss markierte Parkplätze
Bei weiss markierten Parkplätzen weist ein Schild auf die erlaubte Parkdauer hin und hält fest, ob eine Parkscheibe angebracht werden muss. Weiss markierte Parkplätze können zudem kostenpflichtig sein. Die Höhe der Parkgebühr ist auf den Parkuhren ersichtlich, die entlang der kostenpflichtigen weissen Parkplätzen aufgestellt sind.
Wie stelle ich die Parkscheibe ein, wenn ich in der Nacht parkiere?
Bei einer Ankunftszeit zwischen 19.00 Uhr und 07.59 Uhr kann auf das Anbringen der Parkscheibe verzichtet werden, sofern Sie vor 08.00 Uhr wieder wegfahren. Wenn Sie zwischen 18.00 Uhr und 07.59 Uhr ankommen und erst nach 08.00 Uhr losfahren, stellen Sie die Parkscheibe auf den nachfolgenden Strich Ihrer Ankunftszeit ein. Sie können somit bis 09.00 Uhr morgens parkieren.
Laternengebühr (Nachtparking) der Gemeinde Therwil
Die Gemeinde Therwil erhebt eine Laternengebühr wie folgt: Fahrzeuge, die mehr als 10 Mal im Jahr während der Nacht auf der Allmend abgestellt werden, müssen eine Nachtparkkarte zum Preis von CHF 20 pro Monat erwerben. Die Parkkarte für unbeschränktes Parken während der Nacht kann bei den Einwohnerdiensten oder via www.therwil.ch unter der Rubrik Onlineschalter beantragt werden.
Anwohnerparkkarte
Anwohnerinnen und Anwohner haben die Möglichkeit, gratis eine Parkkarte zu beantragen, um tagsüber ihr Fahrzeug unbegrenzt parken zu können. Diese kann ebenfalls bei den Einwohnerdiensten oder via www.therwil.ch unter der Rubrik Onlineschalter beantragt werden.
Fragen zum Thema Parken richten Sie bitte an die Gemeindepolizei unter der Telefonnummer 061 723 04 17 oder per E-Mail an polizei@therwil.ch.
Gemeindeverwaltung Therwil
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil
Tel. 061 725 21 21
E-Mail an die Gemeinde
Verwaltung
Bahnhofstrasse 33
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Montag 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr
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Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
Steuerabteilung: Gleiche Öffnungszeiten wie Verwaltung, jedoch am Nachmittag NUR auf Termin
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Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
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Montag 16.00 - 18.00 Uhr
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Montag bis Donnerstag 11.30 - 12.00 Uhr
Freitag 11.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 16.00 Uhr
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