06.08.2020
Aufgrund der Trockenheit und den anhaltend hohen Temperaturen beschloss der Gemeinderat am Dienstag, 28.7.2020, ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und an den Waldrändern (200 Meter). Der Gemeinderat widerruft per 5. August 2020 sein erlassenes Feuer- und Feuerwerksverbot dahingehend, dass dieses Verbot auf Wiesen und Feldern ausserhalb des Siedlungsgebiet aufgehoben wird.
Die Niederschläge der letzten Tage und die gesunkenen Temperaturen haben die Waldbrandgefahr verringert, jedoch nicht zu einer vollständigen Entspannung der Lage im Wald geführt. Die Waldbrandgefahrenstufe im Kanton Basel-Landschaft wird auf Stufe 3 (erheblich) abgestuft. Daher hat der Kantonal Krisenstab Basel-Landschaft am 5. August 2020 entschieden, dass ab sofort ein bedingtes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern gilt. Das heisst, dass ein Feuer nur auf festeingerichteten Feuerstellen erlaubt ist.
Auf Feldern und Wiesen hat sich das Brandrisiko dank der Niederschläge der letzten Tage ein wenig reduziert.
Beschluss des Gemeinderats
Aufgrund der Aktualität hat die Vize-Gemeindepräsidentin Dora Weissberg einen Teilwiderruf präsidial per 5. August 2020 verfügt: Der Gemeinderat widerruft sein am 28. Juli 2020 erlassenes Feuer- und Feuerwerksverbot dahingehend, dass dieses Verbot auf Wiesen und Feldern ausserhalb des Siedlungsgebiet aufgehoben wird.
Die Bevölkerung ist zu sorgfältigen Umgang mit Feuer im Freien (auch im Siedlungsgebiet) aufgerufen. Die Weisungen des Kantonalen Krisenstab Basel- Landschaft sind strikte einzuhalten.
Der Gemeinderat
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