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Aus dem Gemeinderat 2. Quartal 22

05.07.2022

Quartalsrückblick Gemeinderat April bis Juni 2022

Der Gemeinderat hat in den vergangenen drei Monaten unter anderem folgende Geschäfte behandelt:

Jahresabschluss 2021
Im 2. Quartal wird jeweils die Rechnung des Vorjahres ausführlich im Gemeinderat diskutiert. Die Jahresrechnung 2021 weist nach Vornahme der Abschreibungen in Höhe von CHF 2'450’694 einen Aufwandüberschuss von CHF 1'808'931.51 aus. Das Ergebnis der Jahresrechnung entspricht damit den Erwartungen gemäss Budget (Aufwandüberschuss CHF 1'833'700). Die Rechnungsprüfungskommission hat sich bezüglich Qualität der Rechnungslegung einmal mehr lobend ausgesprochen. Ausser einigen Detailfragen, die ausreichend beantwortet werden konnten, gab es erfreulicherweise keinerlei Beanstandungen.
Der Gemeinderat hat deshalb die Rechnung 2021 zu Handen der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2022 mit folgendem Beschluss verabschiedet: „Die Jahresrechnung 2021 der Einwohnergemeinde Therwil wird genehmigt. Der resultierende Aufwandüberschuss von CHF 1'808'931.51 wird dem Eigenkapital zugewiesen, das per 31. Dezember 2021 neu CHF 12‘065'933.97 beträgt“.

Aufgaben- und Finanzplan 2023 – 2027
Im Rahmen des jährlichen Budgetprozesses wird der Aufgaben- und Finanzplan einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Gemeinsam mit der Verwaltung überarbeiten und aktualisieren die ressortverantwortlichen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte die einzelnen Aufgaben- und Leistungsbereiche. Der Aufgaben- und Finanzplan ist ein wichtiges Führungsinstrument für den Gemeinderat und schafft zugleich auch Transparenz gegenüber den Einwohnerinnen und Einwohnern, in dem die Gemeindeaufgaben, die Leistungen sowie der Handlungsspielraum und die finanziellen Mittel über-sichtlich und systematisch abgebildet werden.

Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an die Betreuung und Pflege zu Hause
Das Alters- und Pflegegesetz (APG) des Kantons Basel-Landschaft sieht die Möglichkeit vor, dass die Gemeinden Beiträge zur Anerkennung und Förderung der Betreuung und Pflege durch Bezugspersonen ausrichten können. Der Gemeinderat hat die Implementierung eines Reglements über die Ausrichtung von Beiträgen an die Betreuung und Pflege zu Hause intensiv diskutiert und ist zum Schluss gekommen, dass es nicht Aufgabe der Gemeinde sei, Beiträge an die Pflege und Betreuung zu Hause durch Angehörige oder Dritte auszurichten. Zudem besteht in Anbetracht der angespannten finanziellen Lage der Gemeinde auch kein diesbezüglicher Spielraum.

Region Leimental Plus – gemeinsame Einstiegsklasse für ukrainische Schülerinnen und Schüler
Für Flüchtlingskinder/-jugendliche in der Schweiz gilt das Recht und die Pflicht, die Volksschule zu besuchen (Art. 19, Bundesverfassung [Grundschule=Volksschule]). Es gilt das Kostenträgerprinzip; für die Beschulung auf der Primarstufe sind die Gemeinden und auf der Sekundarstufe l ist der Kanton zuständig. Die Volksschule übernimmt einen wichtigen Beitrag für die Integration und Sozialisation dieser Kinder und Jugendlichen.
Die Fachkommission Bildung der Region Leimental Plus und die Schulleitenden haben gemeinsamen mit den Gemeindepräsidien und Gemeinderatsgremien aufgrund der Dringlichkeit innert nur einer Woche ein Projekt initiiert, konzeptioniert und umgesetzt (inkl. Bereitstellung von Infrastruktur, Anstellung von Lehrpersonen und Genehmigung der Finanzierung).

Quartierplan «Sägeweg»
Seit anfangs Jahr hat eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Bauherrschaft, den Architekten und Landschaftsarchitekten, den Raumplanern sowie Vertretern der Gemeinde den Entwurf des Quartierplans «Sägeweg» auf der Basis des vom Gemeinderat genehmigten «Städtebaulichen Projekts» erarbeitet. Der Entwurf des Quartierplans und des dazugehörigen Reglements ist soweit gediehen, dass er nun den kantonalen Behörden zur Vorprüfung eingereicht werden kann. Die kantonale Vorprüfung ist eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit, wonach die eingereichten Dokumente auf ihre Rechtmässigkeit gegenüber der kantonalen Gesetzgebung geprüft werden. Parallel zur kantonalen Vorprüfung, die in der Regel mindestens drei Monate in Anspruch nimmt, soll nach den Sommerferien die öffentliche Mitwirkung starten.

Quartierplan «Bei der Linde»

Zur Erarbeitung eines Quartierplans «Bei der Linde» hat die Gemeinde ein sogenanntes Workshop-Verfahren initiiert. Die Firma Stierli und Ruggli Ingenieure + Raumplaner AG koordiniert das Verfahren als Raumplanerin in Zusammenarbeit mit der Bauabteilung der Gemeinde. Der Prozess wird begleitet durch eine Planungsgruppe mit Vertretern des Gemeinderats, der Bau- und Planungskommission, der Ortsbildkommission, mit auswärtigen Fachpersonen sowie Vertretern der Bauabteilung. Es wurde ein städtebauliches Konzept als Grundlage für den Quartierplan «Bei der Linde» erarbeitet, welches ein durchmischtes und lebendiges Quartier mit verschiedenen Wohnungstypen vorsieht. Die kantonale Arealbaukommission prüft nun das Konzept. Alsdann wird die Bevölkerung zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Die Umsetzung in einen Quartierplan soll im 2023 erfolgen.

Kampagne «Stopp Littering»
Mit «Littering» wird die zunehmende Unsitte bezeichnet, Abfälle im öffentlichen Raum achtlos weg-zuwerfen oder liegenzulassen, ohne die dafür vorgesehenen Abfalleimer zu benutzen. Mit Plakaten, welche an den neuralgischen Orten angebracht werden (z.B. beim Froloo) und Flyern sollen die Einwohnerinnen und Einwohner für einen verantwortungsvollen Umgang mit Abfall sensibilisiert werden. Denn Littering stört, reduziert die Lebensqualität der Bevölkerung im öffentlichen Raum und verschlechtert auch das Image des Dorfes. Zudem verursacht Littering hohe Reinigungskosten, für welche wiederum die Allgemeinheit aufkommen muss.

Diverse Vernehmlassungen und Stellungnahmen

Der Gemeinderat hat sich zu diversen Vorlagen vernehmen lassen, unter anderem auch zur Fahrplanvernehmlassung 2023 des Kantons. Der Gemeinderat hat bei der Bau- und Umweltschutzdirektion beantragt, dass die Haltestelle Lindenfeld werktags nach 20:00 Uhr und sonntags durch die Buslinie 64 - wie bereits mehrmals gefordert - bedient wird. Zudem hat der Gemeinderat auf den Quartierplan «Bei der Linde» hingewiesen. In diesem Quartier sind Wohnungen geplant, so dass von einem zusätzlichen Bedarf an die ÖV-Anbindung ausgegangen werden kann. Des Weiteren hat sich die Gemeinde Therwil der Stellungnahme der Region Leimental Plus zur Landratsvorlage über die Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden in der frühen Sprachförderung (Einführung eines Gesetzes) sowie der Vernehmlassung zur Revision der Verordnungen zum Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz angeschlossen.

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