Trotz Investitionen in die Infrastruktur der Gemeinde von über CHF 55 Mio. in den vergangenen zehn Jahren, konnte der Steuerfuss in den Jahren 2000 und 2002 um jeweils zwei Prozentpunkte auf die auch für 2012 geltenden 52% gesenkt werden. Seit 2002 ist auch die Fürsorgesteuer in der Gemeindesteuer integriert. Im Vergleich zu anderen Baselbieter Gemeinden liegt Therwil damit steuerfussmässig eher im unteren Bereich.
Der Steuerbetrag der evangelisch-reformierten und der christkatholischen Kirche wird vom steuerbaren Einkommen und Vermögen, derjenige der römisch-katholischen Kirche von der Staatssteuer berechnet.
Im Jahr 2012 unterliegen alle Steuerpflichtigen mit den Jahrgängen 1967 bis 1990 der Feuerwehrersatzabgabepflicht, sofern sie keinen persönlichen Feuerwehrdienst leisten.
Gemeindesteuerfuss
Natürliche Personen
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Gemeindesteuer
52 %
52 %
52 %
52 %
52 %
52 %
Feuerwehrersatzabgabe (vom steuerbaren Einkommen)
0.4 %
0.4 %
0.4 %
0.35 %
0.35 %
0.35%
Juristische Personen
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Ertragssteuer
4.7 %
4.7 %
4.7 %
4.7 %
4.7 %
4.7 %
Kapitalsteuer
0.52 %
0.35 %
0.35 %
0.35 %
0.275 %
0.275 %
Kirchensteuerfuss
Natürliche Personen
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Evang.-ref. Kirchgemeinde
vom Einkommen *
0.5 %
0.5 %
0.5 %
0.5 %
0.5 %
0.5 %
vom Vermögen * (* Höchstbetrag: 15% der Staatssteuer)