Schutz im Zusammenhang mit igel & schutz steht für Erhaltung und Förderung eines gesunden Lebensraumes der Igel und der Aufklärung der Bevölkerung für einen artgerechten Umgang mit dem Wildtier!
Igel & schutz Birsfelderstrasse 45 Postfach, 4020 Basel Öffnungszeiten Geschäftsstelle und Tierheim Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 09.00-12.00 / 13.30-17.00 Uhr Mittwoch 09.00-17.00 Uhr durchgehend Samstag 10.00-16.00 Uhr durchgehend Sonntag geschlossen Beratungen Tel. 0900 78 78 10 (ab Festnetz 2 Min. gratis, danach CHF 1.90/Min.) kathrin.roth(at)tbb.ch www.tbb.ch Ausserhalb unserer Öffnungszeiten Meldung an die Polizei (gemäss Reglement der kant.Veterinärämter) Tierärztlicher Notfalldienst Basel und Umgebung: Tel. 0900 99 33 99, Fr. 1.80 pro Minute für Anrufe ab Festnetz Tiergesundheitszentrum am Blauen: Dr. med. vet. Reto Meier, Tel. 061 765 97 00 Informationen rund um den Igel finden Sie auch auf der Homepage des Igelzentrums Zürich www.izz.ch
Ja, auf Ihre schriftliche Mitteilung hin werden Ihre Daten in unserer Einwohnerkontrolle gesperrt. Diese Sperre gilt nicht für Amtsstellen, die einen Nachweis für die Dateninformationen erbringen können. [Einwohnerdienst]
Fragen Sie zunächst in Ihrer Nachbarschaft, ob jemand den Vogel gesehen hat. Hängen Sie eine Mitteilung (evtl. mit Foto) im Quartier und an den Anschlagbrettern in den Einkaufsläden auf.
Melden Sie sich während der Öffnungszeiten bei der Gemeindepolizei (Tel. 061 726 87 17). [Urs Meier, Gemeindepolizist]
Ja, zum Ausstellen einer Identitätskarte muss man persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorsprechen. Unmündige und Entmündigte brauchen die Einwilligung der gesetzlichen Vertreterin bzw. des gesetzlichen Vertreters.
Ausserdem ist ein Foto sowie vorhandene Ausweise mitzubringen. Bei Verlust eines Ausweises ist zuerst eine Verlustanzeige bei der Kantonspolizei einzuholen. [Einwohnerdienst]
Das Reittier-Reglement der Gemeinde Therwil regelt die Kennzeichnung der Reit- und Zugtiere. Wird der Gemeindebann von Therwil mit Reittieren benützt, so müssen diese gekennzeichnet sein. Die Kennzeichen können für mehrere Reittiere desselben Eigentümers resp. derselben Eigentümerin verwendet werden. Eine Übertragung auf andere Eigentümerinnen und Eigentümer ist nicht zulässig.
Das Reittier-Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. [Urs Meier]
Leider können wir Ihnen keine Wohnungsliste abgeben,
aber schauen Sie doch unter folgenden Internetseiten nach: www.homegate.ch www.immoclick.ch www.immoscout24.ch www.UrbanHome.ch Viel Erfolg!
Diesen erhalten Sie beim Betriebungsamt (Bezirksschreiberei) in Binningen unter der Telefonnummer 061 425 49 83
Dieses Formular erhalten Sie unter http://www.baselland.ch/main_bezger-htm.273843.0.html oder direkt beim zuständigen Gericht. [Einwohnerdienst]
Das Formular um einen Strafregisterauszug zu bestellen bekommen Sie unter: www.strafregister.admin.ch
Die Schprängreedli für das Fasnachtsfeuer erhalten Sie
bei Franz Gschwind, Grossmatthof, 061 721 21 84. |