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Soziales

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Hilfe zur Selbsthilfe


Nach dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ erhalten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Therwil kostenlos
  • Beratung in persönlichen und finanziellen Fragen
  • Informationen über die Hilfsangebote anderer sozialer Institutionen
  • Vermittlung dieser Hilfsangebote

Bei längerfristig sich anbahnenden finanziellen Notsituationen stellen die Sozialarbeiter/innen der Gemeinde Antrag auf Sozialhilfe. Diese gelangt von der Sozialhilfebehörde gemäss kantonalen Richtlinien und Ansätzen zur Auszahlung.

Ferner prüfen die Sozialarbeiter/innen auf Wunsch der betroffenen Personen oder im Auftrag der Vormundschaftsbehörde auch Fragen im Zusammenhang mit Kinderzuteilung und Besuchsrecht bei Scheidung, Errichtung vormundschaftlicher Massnahmen sowie Platzierung von Kindern oder Erwachsenen in Heimen und führen vormundschaftliche Mandate.

Nebst diesen Kernaufgaben widmen sich die Mitarbeiter/innen des Bereichs "Soziale Dienste" auch um Themen wie Asylwesen, Jugend, Alter und Gesundheit. So sind sie erste Ansprechpartner für die Betreuer/innen des Mittagstisches, des Jugendhauses und des Wohnheims für Asylbewerber.