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Friedensrichteramt Therwil



Die Haupttätigkeit einer Friedensrichterin oder eines Friedensrichter besteht in der Herbeiführung des Rechtsfriedens zwischen zerstrittenen Parteien. Gemäss § 2 Absatz 1 der basellandschaftlichen Zivilprozessordnung (ZPO) müssen alle Rechtstreitigkeiten beim Friedensrichteramt anhängig gemacht werden, es sei denn, dass von Gesetzes wegen die friedensrichterliche Instanz wegfällt oder eine andere Zuständigkeit vorsieht.

Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind für die meisten Forderungsklagen, für nachbarrechtliche Streitigkeiten, für gewisse erbrechtliche Klagen und auch für strafrechtliche Ehrverletzungsklagen zuständig. In all diesen Fällen besteht ihre primäre Aufgabe darin, auf eine gütliche Verständigung der Parteien hinzuwirken.

In vielen Fällen kommt es vor dem Friedensrichteramt zu einer Einigung zwischen den Parteien. Andernfalls erlassen die Friedensrichterinnen und Friedensrichter ein Urteil, falls der streitige Betrag CHF 500.00 nicht übersteigt. In allen weiteren Fällen stellen sie den sogenannten Akzessschein aus, mit dem die Klagpartei ihren Rechtsanspruch vor dem Bezirksgericht weiterverfolgen kann. Bei den strafrechtlichen Ehrverletzungsklagen leiten die Friedensrichterinnen und Friedensrichter den Akzessschein von Amtes wegen an das Strafgericht weiter.


In Therwil ist für das Friedensrichteramt zuständig:

Miriam Menzinger Friedlin
Spechtstrasse 32
4106 Therwil
Tel. P 061 723 00 61

friedlin.menzinger@intergga.ch

Friedensrichter für Oberwil:

Urs Renggli
Rosenweg 11
4104 Oberwil
Tel. P 061 402 05 69
Tel. G 061 726 85 91
Natel  079 458 03 86

friedensrichteramtoberwil.bl@magnet.ch

Friedensrichter für Biel-Benken/Ettingen:

Urs Strub
Scheltenstrasse 10
4106 Therwil

Tel P 061 721 83 05
Tel G 058 277 13 41

urs.strub@intergga.ch



Die Liste aller Friedensrichter finden Sie hier.

 
 


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