| Urnenstandort |
Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 33 Foyer des Schulhauses Mühleboden |
| Urnen Öffnungszeiten |
Samstag, 17.00 bis 19.00 Uhr Sonntag, 10.00 bis neu nur noch 11.00 Uhr |
| Hinweis |
Die von Therwil publizierten Ergebnisse von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind selbstverständlich nur die kommunalen Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.baselland.ch und des Bundes unter www.admin.ch |
| Bedingungen / Voraussetzungen |
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Einwohnerdienst persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. |
| Brieflich abstimmen |
Was ist zu beachten?- Die ausgefüllten (oder leeren) Stimmzettel sind zusammen in einen neutralen Umschlag mit der Aufschrift "Stimmzettel" zu stecken. Es ist darauf zu achten, dass die Stimmzettel nur in einfacher Ausführung im neutralen Couvert vorhanden sind. Andernfalls müssen alle abgegebenen Stimmzettel für ungültig erklärt werden.
- Trennen Sie bitte die Stimmzettel nicht voneinander, sondern falten Sie sie nur zusammen. Sie erleichtern damit dem Wahlbüro die Arbeit, weil die Stimmzettel für die Auszählung nicht abgetrennt werden müssen.
- Der neutrale Umschlag mit den Stimmzetteln ist zu verschliessen und - zusammen mit dem Stimmrechtsausweis - in das Fenstercouvert zu legen.
- Der Stimmrechtsausweis ist auf der Vorderseite im vorgesehenen Feld persönlich zu unterschreiben. Nicht unterschriebene Stimmrechtsausweise sind ungültig.
- Drehen Sie den Stimmrechtsausweis auf den Kopf und stecken Sie ihn so ins Couvert, dass die Adresse der Gemeinde im Fenster sichtbar ist.
- Das zugeklebte Fenstercouvert muss nicht frankiert werden. Es kann in jeden Post-Briefkasten bis spätestens vor der letzten Leerung am Freitag vor dem Abstimmungswochende oder in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens am Samstag, 17.00 Uhr, eingeworfen werden. Später eingeworfene bzw. eintreffende Couverts dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.
- Wer Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Stimmzettel verteilt, wird mit Busse oder Haft bestraft (Art. 282 bis, Schweiz. Strafgesetzbuch).
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| Kontakt |
Einwohnerdienst, Ressort 'Wahlen und Abstimmungen' |