28.08.2025
Ziel dieser Massnahme ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Übersichtlichkeit zu verbessern und den vorhandenen Strassenraum effizient zu nutzen.
Ab dem 1. Januar 2026 wird zudem – wie bereits in zahlreichen Strassen eingeführt – flächendeckend eine 3-Stunden-Regelung (Mo–Fr, 8.00–19.00 Uhr) gemäss Parkierungsreglement gelten.
Im Rahmen der laufenden Überprüfung und Optimierung der Parkplatzsituation hat der Gemeinderat Therwil beschlossen, alle technisch und funktional möglichen Parkfelder zu markieren. In Strassen, in denen bisher keine Markierungen vorhanden sind, werden diese ergänzt.
Die neuen Markierungen betreffen folgende Strassen:
Ahornstrasse, Austrasse, Belchenstrasse, Blumenstrasse, Dahlienstrasse, Erlenstrasse, Falkenstrasse, Fichtenrain, Grossmattweg, Hasenrain, Helvetierstrasse, Hochfeldweg, Hölzliweg, Im Hofacker, Im Kirsgarten, Im Rosengarten, Keltenstrasse, Landskronstrasse, Lerchenrainstrasse, Nelkenstrasse, Neubergweg, Neusatzweg, Passwangstrasse, Rämelstrasse, Rauracherstrasse, Römerstrasse, Rüchiweg, Scheltenstrasse, Schliefweg, Sonnenrain, Starenstrasse, Sundgauerstrasse, Vogesenstrasse, Weidenstrasse und Wilmattstrasse.
Die Markierungsarbeiten beginnen ab Mitte September 2025 und werden bis Ende Jahr mit der Anpassung der Strassenschilder abgeschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 ist das Parkieren nur noch innerhalb der markierten Felder erlaubt, und die 3-Stunden-Regelung gilt auf allen Gemeindestrassen flächendeckend.
Beschwerdemöglichkeit
Die jeweiligen verkehrspolizeilichen Anordnungen werden am 28.08.2025 im kantonalen Amtsblatt publiziert.
Gegen diese Anordnungen kann innert 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt an gerechnet, schriftlich und begründet beim Regierungsrat, Rathausstr. 2, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Anordnung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig.
Gemeindeverwaltung Therwil
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil
Tel. 061 725 21 21
E-Mail an die Gemeinde
Verwaltung
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil
Montag 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
Steuerabteilung: Gleiche Öffnungszeiten wie Verwaltung, jedoch am Nachmittag nur nach vorgängiger Terminvereinbarung
Tel. 061 725 21 21
Soziale Dienste
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil
Montag 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch ganzer Tag geschlossen
Donnerstag 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
E-Mail der Sozialen Dienste
Telefon 061 725 22 34
Gemeindepolizei
Erlenstrasse 33
4106 Therwil
Montag 16.00 - 18.00 Uhr
E-Mail der Gemeindepolizei
Telefon 061 723 04 17 / 18
Werkhof
Werkhofstrasse 6
4106 Therwil
Montag bis Donnerstag 11.30 - 12.00 Uhr
Freitag 11.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 16.00 Uhr
E-Mail des Werkhofs
Telefon 061 721 76 30, während obigen Öffnungszeiten
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