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Parkraumbewirtschaftung

16.10.2025

Neue Parkregelung

Neue Parkregelung

Flächendeckende 3-Stunden-Parkregelung (Mo–Fr, 8.00–19.00 Uhr) Verkehrspolizeiliche Anordnung

Ab dem 1. Januar 2026 gilt – wie bereits in zahlreichen Strassen eingeführt – flächendeckend eine 3-Stunden-Parkregelung (Mo–Fr, 8.00–19.00 Uhr).

Die Markierungsarbeiten werden bereits umgesetzt. Bis Ende Jahr werden diese zusammen mit der Anpassung der Strassenschilder abgeschlossen sein. Ab dem 1. Januar 2026 ist das Parkieren nur noch innerhalb der markierten Felder erlaubt, und die 3-Stunden-Parkregelung gilt auf sämtlichen Gemeindestrassen.

Rückmeldungen zu den markierten Parkplätzen – vielen Dank für Ihr Engagement und das Teilen Ihrer Ortskenntnisse – werden gesammelt, geprüft und soweit möglich laufend berücksichtigt oder in einer zweiten Phase umgesetzt. Für Fragen und Mitteilungen steht die Verwaltung per E-Mail an bauabteilung@therwil.ch sowie während der Öffnungszeiten auch telefonisch zur Verfügung.

Für Anwohnerinnen und Anwohner ist die Parkkarte für das unbeschränkte Parkieren tagsüber gratis.

Wer bereits über eine Parkkarte verfügt, wird im neuen digitalen System automatisch erfasst und muss keine weiteren Schritte unternehmen. Das Sortiment an Parkkarten bleibt unverändert. Ab dem 01.01.2026 besteht neu die Möglichkeit, über das Onlineportal eine Tageskarte für 5 Franken zu erwerben (bei Bedarf unterstützt die Verwaltung gerne).
Das Onlineportal zur Beantragung der digitalen Parkkarten wird im Dezember freigeschaltet.
Verkehrspolizeiliche Anordnung werden kontinuierlich im Amtsblatt publiziert. Die nächste verkehrspolizeiliche Anordnung inklusive Rechtsmittelbelehrung wird am 23.10.2025 im kantonalen Amtsblatt publiziert.

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