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Feuerwerk am Nationalfeiertag

31.07.2025

Rücksicht und Verantwortung gefragt

Der 1. August steht vor der Tür – ein Tag, der vielerorts mit buntem Feuerwerk gefeiert wird. Auch in Therwil ist es Tradition, den Nationalfeiertag mit Raketen und Knallern zu begehen. Gemäss der Polizeiverordnung der Gemeinde Therwil ist das Abfeuern von Feuerwerk am 31. Juli und 1. August erlaubt. An allen anderen Tagen im Jahr ist dafür eine Bewilligung des Gemeinderats erforderlich.
So schön das Feuerwerk für viele ist, so bringt es doch auch einige Schattenseiten mit sich. Der Lärm kann für Tiere eine grosse Belastung darstellen, sei es für Haustiere oder Wildtiere. Auch empfindliche Menschen, insbesondere Kinder oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, leiden nicht selten unter der Knallerei.
Ein weiterer negativer Aspekt ist der Abfall. Leider bleibt dieser nach dem Feuerwerk häufig liegen. Raketenhülsen, Verpackungen und anderer Müll verschmutzen unsere Wege, Wiesen und Gärten.
Die Gemeindepolizei Therwil appelliert deshalb an alle Feiernden:
Zeigen Sie Rücksicht und Verantwortung!
Zünden Sie Feuerwerk nur an den erlaubten Tagen und zu angemessener Uhrzeit. Denken Sie dabei an Ihre Mitmenschen und die Umwelt. Wer Freude an Feuerwerk hat, sollte es als selbstverständlich ansehen, den entstandenen Abfall anschliessend einzusammeln und korrekt zu entsorgen.
Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und einem bewussten Umgang kann der Nationalfeiertag für alle zu einem schönen Erlebnis werden, auch für jene, die selbst kein Feuerwerk zünden möchten.
Die Gemeindepolizei Therwil wünscht allen einen sicheren und festlichen 1. August!

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